tourmet GmbH
Veranstaltungsbedingungen
Diese Reisebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der tourmet GmbH.
1.
Reiseleistungen, Anmeldung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Reisen und Veranstaltungen ist auf den entsprechenden Seiten des tourmet-Katalogs bzw. im Internet unter www.tourmet.de beschrieben. Weitere Leistungen schuldet die tourmet GmbH nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer der tourmet GmbH den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die tourmet GmbH zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der tourmet GmbH vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der tourmet GmbH die Annahme erklärt.
2.
Preis, Zahlungsweise, Fälligkeit, Reiseunterlagen
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch die tourmet GmbH. Nach Abschluss des Reisevertrags erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungsschein im Sinne §651 k Abs. 3 BGB. Mit Erhalt dieses wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch Euro 250,-, pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 36 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 36 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die tourmet GmbH darf den restlichen Reisepreis abgesehen von der Anzahlung von 10 % bzw. Euro 250,- vor Reiseantritt verlangen, wenn sie sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. Dementsprechend hat die tourmet GmbH dieses Insolvenzrisiko bei einem darauf spezialisierten Versicherungsunternehmen abgesichert. Der Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisenden gegenüber dem Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters verbrieft, befindet sich in den Reiseunterlagen. Die tourmet GmbH ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher von der tourmet GmbH schriftlich angedroht wurde. Der Teilnahmepreis ist der einzelnen Reisebeschreibung zu entnehmen.
3.
Mindestteilnehmerzahl
Die tourmet GmbH behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn weniger als fünf Teilnehmer gebucht haben. Die tourmet GmbH wird die Kunden in diesem Fall umgehend informieren und gegebenenfalls die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.
4.
Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die tourmet GmbH ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für die tourmet GmbH und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der tourmet GmbH nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn die tourmet GmbH in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der tourmet GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise gegenüber der tourmet GmbH schriftlich geltend zu machen.
5.
Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner
ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die tourmet GmbH kann der Teilnahme
eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des
Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte
der tourmet GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden
Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist -
auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der Eingang der Erklärung
bei der tourmet GmbH. In jedem Falle des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer
werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von Euro 25,-
pro Person berechnet. Im Übrigen stehen der tourmet GmbH im Rücktrittsfall
des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnahmepreises, mindestens
jedoch Euro 25,- Bearbeitungsgebühr,
- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Teilnahmepreises,
- bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises,
- ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmepreises,
- am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100%
des Teilnahmepreises.
Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die tourmet
GmbH nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende
Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers,
der tourmet GmbH einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als
gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder
verspätet zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt oder Abflug,
kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht
von der tourmet GmbH zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise
oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält die tourmet
GmbH den vollen Vergütungsanspruch. Eventuell der tourmet GmbH entstehende
Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel
zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als der tourmet GmbH von den Leistungsträgern
nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche
des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers
erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
6.
Verspätung, außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die tourmet GmbH als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die tourmet GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die tourmet GmbH ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
7.
Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Die tourmet GmbH informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der tourmet GmbH bedingt sind.
8.
Gewährleistung, Mitwirkungspflicht - Abhilfeverlangen
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die tourmet GmbH nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber der tourmet GmbH direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist der tourmet GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der tourmet GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei der tourmet GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. §651g II BGB in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrage enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem die tourmet GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist.
9.
Teilnehmer-Zusicherungen
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Fahrzeug (bei Motorradreisen: Motorrad), ausgenommen Reisen mit Mietfahrzeugen, an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens der tourmet GmbH keine zusätzliche Versicherung. Bei Motorradreisen sichert der Teilnehmer zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.
10.
Beachtung von Anweisungen
Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Reiseleiter (Instruktoren) der tourmet GmbH das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren und entstandenen Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
11.
Reiseleiter (Instruktoren)
Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die tourmet GmbH rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die der tourmet GmbH gehören oder anvertraut sind.
12.
Haftung
Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift bei der Anmeldung,
dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt
die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell
verursachten Schäden (z. B. Personen-, Sach-, Folgeschäden) und
sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber
der tourmet GmbH, deren Mitarbeitern (sofern relevant auch gegenüber
Kooperationspartnern der tourmet GmbH, deren Vorständen, Mitgliedern,
Mitarbeitern) sowie gegenüber allen mit der Veranstaltung betrauten
Reiseleitern (Instruktoren), Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden
Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen. Dieser Verzicht
wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen
des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnende stellt die tourmet GmbH
und ihre Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang
mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend
gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und
grobe Fahrlässigkeit durch die tourmet GmbH bleibt davon unberührt.
Soweit die tourmet GmbH die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen
Dritten in Anspruch nimmt, steht die tourmet GmbH lediglich für eine
sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung
ein. Die tourmet GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für
Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der
Strecke(n) zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem
Reiseteilnehmer auf Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus
dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich
herbeigeführt wurde oder
b) die tourmet GmbH für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein
wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die tourmet GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich empfohlen oder vermittelt
werden (Sportveranstaltungen, Hubschrauberflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw.) und die in der Veranstaltungsbeschreibung/Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen
die tourmet GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt
der tourmet GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
oder der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und
nach Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung
des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie
für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern die tourmet
GmbH in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet die tourmet
GmbH nach den für diese geltenden Bestimmungen.
13.
Reiserücktrittskosten-Versicherung / Schutzbrief
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefs und beraten Sie gerne.
14.
Sonstiges
Gerichtsstand der Klagen gegen die tourmet GmbH ist Pforzheim. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.
Veranstalter
tourmet GmbH
Alter Göbricher Weg 9175177 Pforzheim
Stand 20. Dezember 2004
Druckversion AGBs (.pdf, 112 kB)